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Wissenswertes über die Wohnungsgeberbestätigung
Wer in Deutschland umzieht, unterliegt seit einigen Jahren der Meldepflicht. Das heißt, er ist verpflichtet dem Einwohneramt seine neue Adresse mitzuteilen. Damit wird sichergestellt, dass jeder Mensch in einer Wohnung gemeldet ist und rechtmäßig die GEZ Gebühren bezahlt, die nach dieser Meldung abgerechnet werden. Dem Einwohneramt muss dazu die sogenannte Wohnungsgeberbestätigung vorgelegt werden, die Mieter von ihrem Vermieter erhalten können. Was genau ist die Wohnungsgeberbestätigung? Seit Ende 2015 ist der Vermieter verpflichtet, dem Mieter zu helfen, die Meldung über den Einzug in die neue Wohnung dem Finanzamt vorzulegen.
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