Wissenswertes über die Wohnungsgeberbestätigung
posted am: 23 Februar 2017
Wer in Deutschland umzieht, unterliegt seit einigen Jahren der Meldepflicht. Das heißt, er ist verpflichtet dem Einwohneramt seine neue Adresse mitzuteilen. Damit wird sichergestellt, dass jeder Mensch in einer Wohnung gemeldet ist und rechtmäßig die GEZ Gebühren bezahlt, die nach dieser Meldung abgerechnet werden. Dem Einwohneramt muss dazu die sogenannte Wohnungsgeberbestätigung vorgelegt werden, die Mieter von ihrem Vermieter erhalten können.
Was genau ist die Wohnungsgeberbestätigung?
Seit Ende 2015 ist der Vermieter verpflichtet, dem Mieter zu helfen, die Meldung über den Einzug in die neue Wohnung dem Finanzamt vorzulegen. So sieht das Bundesmeldegesetz vor, dass der Vermieter dem Mieter eine entsprechende Bescheinigung ausstellen muss, welche bescheinigt, dass der Mieter ab einem bestimmten Zeitpunkt in der Wohnung des Vermieters wohnt oder wohnen wird. Dabei muss dieses Formular nicht unbedingt vom Vermieter selbst bereitgestellt werden. Im Bundesmeldegesetz ist vom Wohngeber die Rede. Dabei kann es sich um den Vermieter, den Eigentümer oder um eine Firma handeln, die eine Vielzahl an Wohnungen verwaltet. Diese hat dann die Vollmacht, dieses Formular auszustellen.
Welche Informationen müssen in dieser Bestätigung enthalten sein?
In der Bestätigung müssen alle Informationen zum Wohngeber enthalten sein. Sollte der Wohngeber nicht der Eigentümer sein, so müssen auch Name und Adresse des Eigentümers in dieser Bestätigung auftauchen. Darüber hinaus muss das Datum des Einzuges zu finden sein, sowie die Anschrift der Wohnung und die Namen aller meldepflichtigen Personen, die in der Wohnung leben werden. Dazu zählt nicht nur der Hauptmieter, sondern auch seine Kinder und der Ehepartner, wenn diese ebenfalls in dieser Wohnung leben werden. Es reicht in der Regel nicht, nur Mietvertrag zu zeigen, da in diesem nicht alle notwendigen Informationen aufgeführt sind. Fertige Formulare für die Wohnungsgeberbestätigung, die nur noch ausgefüllt werden müssen kann man auch online in spezialisierten Shops finden, wie zum Beispiel beim Grundeigentum-Verlag GmH .
Die Bestätigung muss nicht unbedingt in Papierform erfolgen. Der Wohnungsgeber kann dem Einwohneramt diese Bestätigung auch elektronisch zusenden, sodass ein Besuch beim Meldeamt entfällt.
Wie funktioniert das Verfahren?
Nach dem Einzug müssen die meldepflichtigen Personen mit der Bestätigung beim Einwohneramt erscheinen und diese vorlegen. Der Vermieter kann allerdings das Formular auch elektronisch an das Amt übertragen, dann entfällt der Gang zum Amt.
Was droht, wenn die Bestätigung nicht vorgelegt wird?
Laut Bundesmeldegesetz sind Strafen von bis zu 1000 Euro fällig, falls sich der neue Mieter nicht oder nicht rechtzeitig mit der Bestätigung beim Einwohneramt meldet.
Welche Fristen gibt es?
Laut Bundesmeldegesetz ist der Wohnungsgeber verpflichtet, die Bestätigung innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug auszustellen. Sollte er sich weigern, dies zu tun, so ist der Sachverhalt unverzüglich an die Meldestelle weiterzugeben. Diese kümmert sich dann um das weitere Vorgehen.
Welche Kosten fallen für dieses Verfahren an?
Für die Ausstellung der Bescheinigung fallen keine Kosten an, diese muss vom Wohnungsgeber kostenfrei zur Verfügung gestellt werden. Auch der Termin beim Einwohneramt ist völlig kostenfrei, in der Regel wird dann im Personalausweis noch die Adresse geändert und mit der neuen Adresse überklebt.
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